Wohn-Pflege-Gemeinschaften
Die meisten Menschen schätzen eine Wohnsituation, die dem Leben in der eigenen Wohnung nahekommt. In so genannten Wohn-Pflege-Gemeinschaften hat jede Bewohnerin und jeder Bewohner ein eigenes Zimmer. Und damit eine Privatsphäre, in die er oder sie sich zurückziehen kann. Die Gemeinschaftsräume stehen allen zur Verfügung und in der Küche wird gemeinsam gekocht. Typische Aktivitäten sind täglich anfallende Arbeiten wie einkaufen, kochen, spülen, waschen, bügeln, putzen, Blumen gießen, aber auch Spaziergänge, Musik hören, Zeitung lesen oder sich unterhalten.
Pflege
Betreuungs- und Pflegedienste übernehmen - gern auch mit Beteiligung der Angehörigen - die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner der Wohn-Pflege-Gemeinschaften. Eine "rund-um-die-Uhr-Anwesenheit" geeigneter Kräfte, die zum Thema Demenz qualifiziert sind, ist in Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz die Regel. Die Verantwortung für die Pflege liegt grundsätzlich beim Pflegedienst, den alle Bewohnerinnen und Bewohner meist gemeinsam beauftragen.
Organisation
Die Bewohner und Bewohnerinnen können solche Wohn-Pflege-Gemeinschaften selbst organisieren oder einen Träger - zum Beispiel einen Pflegedienst - damit beauftragen. Gibt es einen Träger, unterliegt die Wohn-Pflege-Gemeinschaft dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG). Der Träger muss dann auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben achten.
Bei allen Wohn-Pflege-Gemeinschaften - egal ob selbstorganisatorisch oder in der Verantwortung eines Trägers - ist Wahlfreiheit gewährleistet in Bezug auf die Leistungen, die in der Wohn-Pflege-Gemeinschaft erbracht werden.
Das bedeutet für trägerverantwortete Gemeinschaften, dass der Träger bei der Suche nach Anbieterinnen und Anbietern bestimmter Leistungen behilflich ist. Die Entscheidung, welche Anbieterin oder welcher Anbieter den Zuschlag erhält, obliegt jedoch den Bewohnerinnen und Bewohnern.
Pflegeversicherung
Pflegebedürftige in Wohn-Pflege-Gemeinschaften haben die gleichen Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung wie bei der häuslichen Pflege. Sie erhalten darüber hinaus monatlich einen pauschalen Zuschlag von 214 Euro, wenn mindestens drei Pflegebedürftige zusammen wohnen (§ 38a SGB XI).
Weitere Voraussetzungen sind, dass
- insgesamt nicht mehr als zwölf Menschen in der Wohngemeinschaft leben.
- die Mitglieder der Wohngemeinschaft gemeinschaftlich eine Person beauftragen – unabhängig von der individuellen pflegerischen Versorgung – allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten zu verrichten oder hauswirtschaftliche Unterstützung zu leisten.
- keine Versorgungsform vorliegt, in der die Anbieterin oder der Anbieter der Wohngruppe oder ein Dritter Leistungen anbietet oder gewährleistet, die weitgehend einem vollstationären Angebot entsprechen.
Bewohnerinnen und Bewohner einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft können neben ihrem pauschalen Zuschlag von 214 Euro Leistungen der Tages- und Nachtpflege nur in Anspruch nehmen, wenn sie nachweisen können, dass die Pflege in der ambulant betreuten Wohngruppe ohne teilstationäre Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist.
„Startkapital“
Wenn Pflegebedürftige gemeinsam eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft gründen, erhalten sie jeder eine einmalige Anschubfinanzierung von 2.500 Euro (maximal 10.000 Euro je Wohngemeinschaft). Dieses Geld ist für die altersgerechte und barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung gedacht. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass auch die Anforderungen für die Gewährung der Pauschale in Höhe von 214 Euro monatlich erfüllt werden. Für die Anschubfinanzierung stehen bundesweit 30 Millionen Euro bereit. Sobald das Budget verbraucht ist, besteht kein Anspruch mehr.
Mehr Informationen
Mehr zu Wohn-Pflege-Gemeinschaften in Ihrer Region unter
www.sozialportal.rlp.de » aeltere-Menschen » wohnen-in-Einrichtungen
oder bei den Pflegestützpunkten:
Unter Einrichtungen
Die Landesberatungsstelle Neues Wohnen
hilft bei der Planung und Gründung einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft: www.neueswohnen.rlp.de » Themen » Wohn-Pflege-Gemeinschaften