Die Begutachtungskriterien
Die 6 Module des Begutachtungsverfahrens beinhalten eine gesetzlich vorgegebene Zahl an Begutachtungskriterien. Z. T. unterscheidet sich die Bewertungssystematik in den Modulen, da die Begutachtungskriterien viele verschiedene Bereiche in den Blick nehmen.
Beispiele für Begutachtungskriterien sind:
Treppensteigen:
selbständig / überwiegend selbständig / überwiegend unselbständig / unselbständig
Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld:
Fähigkeit vorhanden bzw. unbeeinträchtigt / Fähigkeit größtenteils vorhanden / Fähigkeit in geringem Maße vorhanden / Fähigkeit nicht vorhanden
Nächtliche Unruhe:
nie oder sehr selten / selten (ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen) / häufig (zweimal bis mehrmals wöchentlich, aber nicht täglich) / täglich
Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare:
selbständig / überwiegend selbständig / überwiegend unselbständig / unselbständig
Verbandswechsel und Wundversorgung:
entfällt oder selbständig / Anzahl der Maßnahmen pro Tag / pro Woche / pro Monat
Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen:
Selbständig/ überwiegend selbständig / überwiegend unselbständig / unselbständig.