Anspruch auf Pflegeberatung
Alle Pflegebedürftigen haben einen Rechtsanspruch gegenüber den Pflege- und Krankenkassen auf Hilfe und Unterstützung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater. Darüber hinaus bieten in Rheinland-Pfalz die verantwortlichen Pflegekassen der Antragstellerin oder dem Antragssteller innerhalb von 14 Tagen einen Beratungstermin nach § 7b SGB XI an. Sie erfüllen somit die gesetzlichen Vorgaben. Auf die Ausgabe von Beratungsgutscheinen kann daher in Rheinland-Pfalz verzichtet werden.
In Rheinland-Pfalz kann die Pflegeberatung in einem der 135 Pflegestützunkte in Anspruch genommen werden. Dort sind die Pflegeberaterinnen und -berater der Pflege- und Krankenkassen und die Fachkräfte der Beratung und Koordinierung angesiedelt. Damit ist eine umfassende Beratung „aus einer Hand“ sichergestellt.