Tagespflege und Nachtpflege

Verpflichtungen im Beruf und im Alltag führen oft dazu, dass eine Pflege zu Hause rund um die Uhr nicht zu leisten ist. Zudem sind Tages- und Nachtpflege als teilstationäre Angebote gut geeignet, um eine häusliche Pflege zu ergänzen und für die Pflegenden Entlastung zu schaffen.  In Einrichtungen der Tagespflege werden pflegebedürftige Menschen tagsüber betreut und versorgt. Das Angebot können Sie in der Regel flexibel nutzen – zum Beispiel während der ganzen Woche oder nur für einzelne Tage. Eine Betreuung am Wochenende wird bisher eher selten angeboten. Das Angebot umfasst auch die notwendige Beförderung der pflegebedürftigen Menschen von deren Wohnung zur Einrichtung und zurück. Viele Einrichtungen verfügen daher über einen Fahrdienst für das Holen und Bringen. Andere haben mit Anbietern von Fahrdiensten einen entsprechenden Vertrag geschlossen.  Da viele demenziell erkrankte Menschen dieses Angebot nutzen, sind die Anbieter in der Regel auf eine entsprechende Betreuung eingerichtet.  Leistungen der Pflegeversicherung speziell für die Tages- und Nachtpflege setzen mindestens Pflegegrad 2 voraus. Der Anspruch auf Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen für Tagespflege umfasst monatlich folgende Beträge: 

 

Pflegegrad 2: Pflegegrad 3: Pflegegrad 4: Pflegegrad 5:
bis zu 689 Euro bis zu 1.298 Euro bis zu 1.612 Euro bis zu 1.995 Euro

Der Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung besteht neben der Tages- und Nachtpflegeleistung. Eine Kürzung bei Inanspruchnahme der Tages- und Nachtpflege erfolgt daher nicht. 

Ergänzend zu den vom Pflegegrad abhängigen Leistungsbeträgen können Sie auch den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich für Tages- und Nachtpflege einsetzen. 

Übersteigen die Kosten für die Gesamtversorgung die zur Verfügung stehenden Leistungen, müssen Sie den Restbetrag selbst finanzieren. Stehen Ihnen keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung, können Sie beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ beantragen. 

Beispiel 1:

Karl Müller ist in Pflegegrad 2 eingestuft und verbringt mehrere Tage pro Monat in einer Tagespflegeeinrichtung. Die Pflegekasse vergütet dafür 689 Euro. Zusätzlich kann Herr Müller für seine Pflege zu Hause für bis zu 724 Euro einen ambulanten Pflegedienst zur Hilfe nehmen oder ein Pflegegeld in Höhe von 316 Euro erhalten. 

Beispiel 2:

Kurt Schmidt ist pflegebedürftig (Pflegegrad 3) und bezieht Kombinationsleistungen. Er besucht zeitweise ein Angebot der Tagespflege. Hierfür stehen pro Monat Leistungen von bis zu 1.298 Euro zuzüglich des Entlastungsbetrags von 125 Euro zur Verfügung. Einen Teil der häuslichen Pflege übernimmt ein Pflegedienst für 681,50 Euro pro Monat (50 Prozent des Anspruchs auf Pflegesachleistungen). Herr Schmidt erhält ein Pflegegeld von 272,50 Euro pro Monat für die übrige zu leistende Pflege (50 Prozent des Anspruchs auf Pflegegeld). 

Die Nachfrage nach Angeboten der Nachtpflege ist gering, kann aber im Einzelfall notwendig werden. Bei Bedarf hilft Ihnen ein Pflegestützpunkt weiter. Auch die Kosten für die Nachtpflege können Sie grundsätzlich im gleichen Rahmen wie die Tagespflege über die Pflegeversicherung abrechnen.