Rat bei Schwierigkeiten
Bestätigt sich der anfangs gute Eindruck der ausgewählten Einrichtung nicht, warten Sie nicht allzu lange mit Ihrer Reaktion.
- Leistungen werden nicht wie versprochen erbracht?
- Es gibt Schwierigkeiten mit einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
- Es stellen sich sonstige Probleme ein?
Dann suchen Sie zeitnah das Gespräch mit den Führungskräften / verantwortlichen Personen / dem Leitungspersonal und versuchen Sie, gemeinsam eine für alle befriedigende Lösung zu finden. Zusätzlich können Sie auch die jeweilige Bewohnerinnen- und Bewohnervertretung ansprechen.
Helfen diese Schritte nicht weiter, haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Stelle für die Beratung und Prüfung zu wenden. Sie prüft die beanstandeten Mängel und fordert die Einrichtung gegebenenfalls auf, diese zu beseitigen.
Mehr Informationen
Zuständige Stelle für die Beratung und Prüfung:
www.lsjv.rlp.de » Unsere Aufgaben » Pflege » Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG (BP-LWTG)