Rentenversicherung

Wenn Sie beabsichtigen, Ihre berufliche Tätigkeit zu reduzieren, ganz aufzugeben oder im Falle einer Arbeitslosigkeit keine Stelle annehmen möchten, um einen nahestehenden Menschen zu pflegen, hat dies Auswirkungen auf Ihre spätere Rente.

Die Pflegeversicherung zahlt für Sie als pflegenden Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung. So können Sie auch ohne eigene Beiträge einen Rentenanspruch erwerben und sind durch die gesetzliche Rentenversicherung geschützt. 

Die Pflegeversicherung übernimmt Rentenbeiträge, wenn Sie

•    nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind und

•    eine pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 2

•    mindestens 10 Stunden pro Woche

•    regelmäßig verteilt auf mindestens zwei Tage

•    nicht erwerbsmäßig pflegen.

Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgen. Folgende sonstige Voraussetzungen werden von der Pflegekasse der zu pflegenden Person geprüft:

•    Die Pflege muss notwendig sein. Dieses wird vom MD (Medizinischer Dienst) festgestellt. Die zu pflegende Person hat Anspruch auf Leistungen aus der sozialen (gesetzlichen) oder einer privaten Pflegeversicherung.

•    Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort ist in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz.

Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und dem Bezug von Pflegegeld, Kombinationsleistung oder Pflegesachleistung (zwischen 18,9 und 100 Prozent der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV). Besondere Regelungen gibt es, wenn Sie sich mit mehreren Personen die Pflege teilen oder mehrere pflegebedürftige Menschen versorgen. Dabei muss jedoch der Mindestpflegeaufwand von 10 Stunden pro Woche je Person erreicht werden.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Pflegestützpunkt oder den Auskunfts- und Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung. Lassen Sie sich individuell beraten. 

Es empfiehlt sich, sehr genau zu überlegen, ob Sie Ihre berufliche Tätigkeit ganz aufgeben, um Zeit für die Pflege eines Angehörigen zu haben. Neben den finanziellen Auswirkungen ist auch zu bedenken, dass Berufstätigkeit eine willkommene Abwechslung sein kann. Pflegende Angehörige berichten, dass es ihnen guttut, arbeiten zu gehen, da dies für sie oft ein Ausgleich ist und soziale Kontakte ermöglicht.