Pflegeversicherung und andere Leistungen
Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“. Das heißt: Sie dienen hauptsächlich dazu, die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft von Familienangehörigen und Nachbarinnen und Nachbarn zu ergänzen und zu unterstützen. Als Basisversorgung deckt die Pflegeversicherung einen großen Teil der notwendigen Hilfen ab. Es gibt unterschiedliche Leistungsarten, um die individuellen Bedürfnisse, Wünsche und Lebenssituationen der pflegebedürftigen Menschen besser berücksichtigen zu können.