Hausnotruf

Ein Hausnotruf ist besonders sinnvoll für Menschen, die allein in ihrer Wohnung leben. Wenn Sie beispielsweise nach einem Sturz nicht mehr allein aufstehen können, ist auf diese Weise schnelle Hilfe möglich. Die technische Voraussetzung für ein Hausnotrufgerät ist ein Telefonanschluss. Der Hausnotruf wird über einen „Funkfinger“ ausgelöst, der an einem Armband am Handgelenk oder an einer Kette um den Hals getragen wird. Er sendet einen Notruf an den jeweiligen Anbieter des Hausnotrufs. Der Anbieter erfragt über eine Gegensprechanlage den Grund für das Auslösen des Alarms. Ist die pflegebedürftige Person nicht mehr in der Lage zu antworten, alarmiert der Hausrufanbieter automatisch einen Krankenwagen. Es ist daher sinnvoll, beim Anbieter des Hausnotrufs einen Wohnungsschlüssel zu hinterlegen. 

Hat Ihre Pflegekasse einen Pflegegrad festgestellt, können Sie für die Kosten des Hausnotrufs einen Antrag auf Übernahme der Kosten oder auf einen Zuschuss stellen. Sofern die Pflegekasse die Kosten nicht oder nicht vollständig übernimmt und Sie sie nicht alleine tragen können, stellen Sie am besten einen Antrag auf Sozialhilfe bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.