Die Voraussetzungen
Um die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, gibt es bestimmte Voraussetzungen: Der oder die zu Pflegende muss mindestens geringe, gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen, die Hilfe durch andere notwendig machen. Dabei werden Einschränkungen in sechs verschiedenen Bereichen (Modulen) berücksichtigt, die unterschiedlich stark gewichtet sind.
- Mobilität (10 %)
- kognitive (geistige) und kommunikative (sprachliche) Fähigkeiten oder
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %)
- Selbstversorgung (40 %)
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %)
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)
Bei den Modulen 2 und 3 zählt nur das Modul für das Gesamtergebnis, bei dem die Einschränkungen schwerwiegender sind.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Pflegebedürftigkeit auf Dauer vorliegt – voraussichtlich für mindestens sechs Monate.
Beispiel 1:
Luzie Müller, 72 Jahre alt, war bisher nie auf fremde Hilfe angewiesen. Nach einer Behandlung wegen eines Sturzes und dem Bruch der rechten Hand wird sie aus dem Krankenhaus entlassen. Da sie alleine in ihrer Wohnung lebt und ihr keine Angehörigen helfen können, benötigt sie für ein paar Wochen Hilfe beim Waschen und Anziehen sowie im Haushalt. Dafür nimmt sie einen Pflegedienst in Anspruch.
Beispiel 2:
Fatima Akdemir, 78 Jahre alt, wird nach einem Schlaganfall aus dem Krankenhaus nach Hause entlassen. Sie wohnt mit ihrer verheirateten Tochter im selben Haus. Da ihr rechter Arm auf Dauer gelähmt bleibt, benötigt Frau Akdemir umfangreiche Unterstützung bei der Körperpflege und Hilfe beim Essen. Die Haushaltsführung muss sie komplett abgeben. Die Tochter wird den Hauptanteil übernehmen, ein Pflegedienst kümmert sich mehrmals wöchentlich um die Körperpflege. Dafür nimmt sie einen Pflegedienst in Anspruch.
Obwohl Frau Müller und Frau Akdemir derzeit beide Hilfe bei der Körperpflege benötigen, stehen nur Frau Akdemir Leistungen aus der Pflegeversicherung zu. Ihr Hilfebedarf ist nicht nur vorübergehend, sondern besteht auf Dauer. Bei Frau Müller übernimmt möglicherweise die Krankenkasse Kosten für den Pflegedienst im Rahmen der häuslichen Krankenpflege.