Arbeitszeit befristet reduzieren
Neben den oben beschriebenen Möglichkeiten von Pflegezeit und Familienpflegezeit haben Arbeitnehmer nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge („Teilzeit- und Befristungsgesetz“) unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Teilzeit.
Wenn Sie in einem Unternehmen arbeiten, das mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt und Sie mindestens schon sechs Monate in diesem Unternehmen gearbeitet haben, können Sie bei Ihrem Arbeitgeber einen Antrag auf Verringerung der vereinbarten Arbeitszeit stellen (§ 8 TzBfG). Dieser Antrag muss den Umfang der gewünschten Arbeitszeitreduzierung angeben. Darüber hinaus sollten Sie die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. Einen solchen Antrag müssen Sie drei Monate vor der gewünschten Arbeitszeitreduzierung stellen.
Der Antrag kann vom Arbeitgeber nur abgelehnt werden, wenn betriebliche Gründe der Verringerung der Arbeitszeit entgegenstehen. Sprechen Sie mit Ihrer Personalabteilung, dem Betriebs- oder Personalrat oder mit Ihrer Gewerkschaft über die Möglichkeiten in Ihrem Unternehmen und lassen Sie sich beraten. Vielleicht ist Ihr Arbeitgeber auch bereit, Ihnen über die gesetzlichen Ansprüche hinaus entgegenzukommen.