Pflegesachleistungen

Um den ambulanten Pflegedienst zu bezahlen, können Sie von der Pflegeversicherung die sogenannte „Pflegesachleistung“ erhalten. Ambulante Pflegedienste beschäftigen professionelles Personal und benötigen einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse, um die Leistungen abrechnen zu können.  Die Pflegesachleistung können Sie auch für die Pflege und Betreuung durch einzelne geeignete Pflegekräfte verwenden. In dem Fall schließen Pflegekassen und Pflegebedürftige Verträge mit der Pflegekraft über die zu erbringenden Leistungen. Die Pflegekassen sollen diese Art der Versorgung insbesondere dann ermöglichen, wenn der Pflegebedürftige dies ausdrücklich wünscht. Informationen zu den Voraussetzungen hierfür erhalten Sie bei Ihrem Pflegestützpunkt oder bei Ihrer Pflegekasse. Pflegesachleistungen sind körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Die Pflegesachleistungen betragen monatlich: 

 

Pflegegrad 2: Pflegegrad 3: Pflegegrad 4: Pflegegrad 5:
724 Euro 1.363 Euro 1.693 Euro 2.095 Euro

Zur Vergütung der Pflegedienste und zur näheren Beschreibung der Leistungsinhalte vereinbaren die Pflegekassen, die Sozialhilfeträger und die Leistungsanbieter in Rheinland-Pfalz sogenannte Leistungskomplexe oder Module. Informationen über die derzeit in Rheinland-Pfalz abrechenbaren Leistungen ambulanter Pflegedienste erhalten Sie bei den Pflegestützpunkten.