Wohnen bei Pflege- und Unterstützungsbedarf
Für Menschen, die aufgrund von altersbedingten körperlichen oder geistigen Einschränkungen nicht mehr zu Hause wohnen bleiben können, ist das familienähnliche Wohnen in Wohn-Pflege-Gemeinschaften eine gute Alternative. In dieser Wohnform leben bis zu zwölf Menschen in einer gemeinsamen Wohnung, teilen sich Gemeinschaftsflächen wie Küche, Wohn- und Essbereich und gestalten zusammen ihren Alltag mit Unterstützung von Angehörigen, Ehrenamtlichen oder professionellen Dienstleistern. Weitere Informationen finden Sie in dem Kapitel "Wenn Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist".
Die Praxis zeigt: Diese Wohnformen machen es Menschen mit Pflegebedarf möglich, in einer vertrauten häuslichen Atmosphäre nach ihrem individuellen Lebensrhythmus und ganz persönlichen Vorlieben und Bedürfnissen zu leben.
Die Landesberatungsstelle Neues Wohnen berät Bewohnerinnen und Bewohner, Betreuerinnen und Betreuer, Angehörige und Initiatoren von selbstorganisierten Wohngemeinschaften und betreuten Wohngruppen.
Mehr Informationen
Landesberatungsstelle Neues Wohnen Bereich Wohn-Pflege-Gemeinschaft
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Referat 71 - Sozialraumentwicklung
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
www.neueswohnen.rlp.de