Angebote zur Unterstützung im Alltag

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange zu Hause bleiben, soziale Kontakte aufrechterhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen können. Darüber hinaus sollen diese Angebote pflegende Angehörige entlasten. Angebote zur Unterstützung im Alltag haben einen niedrigschwelligen Zugang. Sie ergänzen die professionellen Angebote der Pflegedienste und werden von Dienstleistungsunternehmen, bürgerschaftlich organisierten Gruppen oder von Einzelpersonen erbracht. Angebote zur Unterstützung im Alltag sind Betreuungsangebote in Gruppen oder als Einzelangebote im häuslichen Bereich und Entlastungsangebote, beispielsweise für hauswirtschaftliche Unterstützung. 

 

Erstattung der Kosten

Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege ab Pflegegrad 1 können den sogenannten Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich für die Kosten der Inanspruchnahme der Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Ab dem Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40 Prozent des Betrags für Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI für die Finanzierung verwendet werden. Voraussetzung für die Kostenerstattung der Pflegekassen ist eine landesrechtliche Anerkennung der Angebote. 

Eine besondere Form der Angebote zur Unterstützung im Alltag sind die Mini-Angebote in der Hauswirtschaft (Mini-Angebote). Als Mini-Angebote kommen vom Haushalt - in der Regel auf Minijobbasis - beschäftigte Hilfen in Betracht oder Personen, die sich bürgerschaftlich als Nachbarschaftshilfe engagieren. Die landesrechtliche Anerkennung ist auch bei den Mini-Angeboten eine Voraussetzunge für die Kostenerstattung der Pflegekassen. Für diese Anerkennung gelten erleichterte Bedingungen. Gleichzeitig ist der Umfang der Hilfen, die geleistet werden dürfen, begrenzt.

Zuständig für die landesrechtliche Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag, einschließlich der Mini-Angebote, ist in Rheinland-Pfalz die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. Den Kontakt zur ADD sowie weitere Informationen und Materialien zur Anerkennung finden Sie hinter dem folgenden Link:

https://add.rlp.de/de/themen/staat-und-gesellschaft/pflege-unterstuetzungsangebote/ 

Betroffene oder Angehörige sollten sich bei ihren Pflegestützpunkten auch über Gruppen ehrenamtlich engagierter Personen informieren, die Unterstützung anbieten. 

 

Mehr Informationen

Informationen über alle genannten Unterstützungsangebote im Alltag erhalten Sie bei den Pflegestützpunkten oder Ihrer Pflegekasse.

Informationen zu den Pflegestützpunkten finden Sie auf unserer Seite unter Einrichtungen.

Das Land hat außerdem die Servicestelle für Angebote zur Unterstützung im Alltag und Initiativen des Ehrenamts in der Pflege beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz eingerichtet. Die Servicestelle berät zu allen Fragen rund um das Thema Angebote zur Unterstützung im Alltag. Den Kontakt zur Servicestelle finden Sie hinter dem folgenden Link:

lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/sozialraumentwicklung/servicestelle-angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag/