Pflegegrad 1
In Pflegegrad 1 sind aufgrund der relativ geringen Beeinträchtigungen nur eingeschränkte Leistungen der Pflegeversicherung vorgesehen. Dies umfasst folgende Ansprüche:
- Pflegeberatung, insbesondere durch die Pflegestützpunkte
- Beratung zuhause, häufig durch ambulante Pflegedienste, aber auch durch von den Pflegekassen anerkannte Beratungsstellen
- Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich, einsetzbar für Tages-und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste sowie für Angebote zur Unterstützung im Alltag
- zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen gemäß § 38a SGB XI (214 Euro monatlich)
- Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich bei vollstationärer Pflege
- Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
- Versorgung mit dititalen Pflegeanwendungen und Unterstützung durch ambulante Pflegedienste bei der Nutzung (insgesamt bis zu 50 Euro monatlich)
- Zuschüsse für das Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (bis zu 4.000 Euro je Maßnahme)
- zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
- kostenfreie Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen.