Frühe Einschränkungen in der Selbstständigkeit
Neben der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung im Rahmen der Pflegeversicherung gibt es zahlreiche Dienstleistungen, die Sie auch schon bei frühen Einschränkungen der Selbstständigkeit in Anspruch nehmen können. Die Eintrittsschwelle für Leistungen der Pflegeversicherung ist seit der Umstellung auf Pflegegrade abgesenkt. Die Einstufung in den Pflegegrad 1 erfolgt bereits bei „geringen“ Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, während bislang „erhebliche“ Einschränkungen Leistungsvoraussetzung der Pflegeversicherung waren. Sofern bei Ihnen also ein Anspruch festgestellt wurde, können die nachfolgend beschrieben Dienstleistungen zum Teil auch aus Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden.